Der Bordhubschrauber
Einbindung in die Bordorganisation
Als erste Schiffe der Bundesmarine werden die Fregatten Klasse 122 mit Bordhubschraubern wieder eine fliegende Komponente mit sich führen. Nach sorgfältiger Abwägung aller zeitlichen, technischen und Kostengesichtspunkte hat sich die Marine für den englisch-französischen Gemeinschaftshubschrauber LYNX entschieden. Als deutsche Version mit der Bezeichnung "Sea Lynx MK 88" ist er ein wichtiges Teilsystem der Fregatte. Seine umfangreiche Ausrüstung befähigt ihn, seine Hauptaufgaben- Uboot-Abwehr,
- Zieldatener- und Übermittlung,
- Aufklärung und seine Nebenaufgaben,
- SAR,
- Transport
bei fast allen im Einsatzgebiet vorkommenden Wetterlagen bei Tag und Nacht durchzuführen. Besondere Konstruktionsmerkmale weisen den Sea Lynx als Bordhubschrauber aus. Dazu gehört das in Form eines gleichseitigen Dreiecks ausgelegte Fahrwerk, dessen seitliche Räder während Start und Landung etwa 45 Grad nach außen festgestellt sind, um ein unbeabsichtigtes Rollen an Deck zu vermeiden. Streben und Stoßdämpfer sind für hohe Stoßwerte ausgelegt, wie sie bei Stampfbewegungen des Schiffes auftreten können.
Im engen Zusammenhang mit dem Fahrwerk ist auch das Harpoon-System zu sehen. Dabei aktiviert der Hubschrauberführer nach der Landung über einem, einer Bienenwabe ähnlichen, in das Landedeck eingelassenen Grid einen Haken, der von der Hubschrauberzelle in eines der Gridlöcher greift und so den Hubschrauber festhält.
Zu den Besonderheiten, die die deutsche Version MK 88 auszeichnen, gehört in erster Linie das Tauchsonar AQS 18. Ein großer Teil des Kabinenraumes wird durch die Windenanlage eingenommen, mit der der Tauchkörper des Sonargerätes abgesenkt und aufgewischt wird. Der Tauchkörper selbst ist ein etwa 1 Meter langer Zylinder mit ca. 35 cm Durchmesser. Er enthält die wesentlichenTeile der elektro-akustischen Ausstattung. Über ein dünnes Kabel, das gleichzeitig die einzige mechanische Verbindung zwischen Tauchkörper und Hubschrauber darstellt, werden die Signale zur Ausstrahlung und die empfangenen Signale in die Konsole des Unterwasserwaffenortungs- und leitbootsmannes geleitet. Das AQS 18 Tauchsonar ist die Weiterentwicklung des amerikanischen AQS 13. Nachdem die US-Marine die Weiterentwicklung eingestellt hatte, ist in deutschem Auftrag die Entwicklung durch eine amerikanische Firma fortgesetzt worden. Geringe Tauchzeiten - erzielt durch die Hochgeschwindigkeitswindenanlage, 360 Grad Panoramaabstrahlung, aktive und passive Ortungsmöglichkeit und frei wählbare Tiefen für den Tauchkörper - verleihen dem AQS 18 höhere Effizienz gegen die allgegenwärtige Uboot-Bedrohung.
Das Hubschrauberpersonal an Bord der Fregatte setzt sich aus 8 Mann fliegendem und 10 Mann technischem Personal zusammen. Sie bilden mit dem dazugehörigen personal den Hauptabschnitt 500 "Bordhubschrauber". Durch ihn sind alle Funktionen einer abgesetzten fliegenden Einheit wahrzunehmen. Das ist jedoch nur möglich durch
- Doppelausbildung
- enge Einbindung in die Besatzung
- ausreichende Kenntnisse der übrigen Besatzungsmitglieder über Hubschrauberflugbetrieb
- Modifizierung zahlreicher Vorschriften auf die spezifischen Belange der Bordfliegerei und anderes mehr.
Stammeinheit des Hauptabschnittes 500 ist das Marinefliegergechwader 3 in Nordholz bei Cuxhaven. Den einzelnen Fregatten fest zugeordnet bildet das fliegende Personal die 3. Staffel der fliegenden Gruppe, während das technische Personal in Einheiten der Technischen Gruppe integriert ist.
Die Hubschrauber gehören zum Bestand des MFG 3 und unterliegen dem Konzept der Rationalisierten Zentralisierten Technik. Das heißt, dass sich vorerst die Materialerhaltung an Bord auf Sichtkontrollen, Korrosionsschutzmaßnahmen und Wechsel von Baugruppen - soweit erforderlich - beschränkt. Langfristig wird aber eine weitgehende Autonomie der Bordhubschrauberkomponente angestrebt.
Eine völlige Loslösung von der Landeinheit ist jedoch nicht denkbar, weil u.a. eine Reihe von Materialerhaltungsmaßnahmen - z.B. Triebwerksinstandsetzung - wegen des dafür erforderlichen Platz- und/oder Personalbedarfes nicht durchführbar ist. Die weitgehende Spezialisierung der technischen Ausbildung, notwendiges Gerät und die Einhaltung der Vorschriften, die den Ablauf bestimmter Materialerhaltungsmaßnahmen oder die Erhaltung/Erneuerung von Lizenzregeln, setzen der Autonomie Grenzen.
Schon der derzeit vorgesehene Einsatz wird an das Personal hohe Anforderungen stellen. Für das fliegende Personal werden es nicht so sehr die taktischen Gesichtspunkte der Einbindung in die Schiffsoperation als Teilsystem der Fregatte sein, als vielmehr die rein fliegerischen Anforderungen. Sie ergeben sich einerseits aus der Notwendigkeit, auf hoher See immer exakt den Standort der Fregatte - den einzigen möglichen Landeplatz - zu bestimmen und jederzeit erreichen zu können, andererseits bei Tag und Nacht und entsprechendem Seegang eine sichere Landung auf dem sich in ständiger Bewegung befindlichen Deck durchzuführen. Dabei wird es in besonderem Maße auf gute Zusammenarbeit zwischen dem Landedecksmeister und dem landenden Hubschrauberführer ankommen. Der Landedecksmeister winkt den Hubschrauberführer in der letzten Phase der Landung ein und gibt ihm das Zeichen zum absetzen in dem von ihm als günstigsten beurteilten Augenblick der Schiffsbewegung.
Das technische Personal wird sich daran gewöhnen müssen, in ständiger Bewegung unterliegenden Werkstätten oder an Deck zu arbeiten. Das alles eingebunden in eine Schiffsroutine, die sicher höhere, weil ungewohnte Anforderungen an den einzelnen stellt.
Die fliegerischen Einsätze werden von der Schiffsführung befohlen. Deren Umsetzung in Flugaufträge erfolgt durch den Hauptabschnitssleiter 500 unter Berücksichtigung der fliegerischen Vorschriften und operativen Notwendigkeiten. Dabei wird es darauf ankommen, möglichst zügig das neue Teilsystem Bordhubschrauber der Einsatzfähigkeit des Geamtsystems anzupassen. Je mehr Lernbereitschaft das Personal der Fregatte 122, das aus unterschiedlichen Bereichen kommend zu einer Besatzung zusammenfinden soll, desto schneller wird die Einsatzfähigkeit zu steigern sein. Dies gilt in besonderem Maße für das Führungspersonal.
- Doppelausbildung
- enge Einbindung in die Besatzung
- ausreichende Kenntnisse der übrigen Besatzungsmitglieder über Hubschrauberflugbetrieb
- Modifizierung zahlreicher Vorschriften auf die spezifischen Belange der Bordfliegerei und anderes mehr.
Stammeinheit des Hauptabschnittes 500 ist das Marinefliegergechwader 3 in Nordholz bei Cuxhaven. Den einzelnen Fregatten fest zugeordnet bildet das fliegende Personal die 3. Staffel der fliegenden Gruppe, während das technische Personal in Einheiten der Technischen Gruppe integriert ist.
Die Hubschrauber gehören zum Bestand des MFG 3 und unterliegen dem Konzept der Rationalisierten Zentralisierten Technik. Das heißt, dass sich vorerst die Materialerhaltung an Bord auf Sichtkontrollen, Korrosionsschutzmaßnahmen und Wechsel von Baugruppen - soweit erforderlich - beschränkt. Langfristig wird aber eine weitgehende Autonomie der Bordhubschrauberkomponente angestrebt.
Eine völlige Loslösung von der Landeinheit ist jedoch nicht denkbar, weil u.a. eine Reihe von Materialerhaltungsmaßnahmen - z.B. Triebwerksinstandsetzung - wegen des dafür erforderlichen Platz- und/oder Personalbedarfes nicht durchführbar ist. Die weitgehende Spezialisierung der technischen Ausbildung, notwendiges Gerät und die Einhaltung der Vorschriften, die den Ablauf bestimmter Materialerhaltungsmaßnahmen oder die Erhaltung/Erneuerung von Lizenzregeln, setzen der Autonomie Grenzen.
Schon der derzeit vorgesehene Einsatz wird an das Personal hohe Anforderungen stellen. Für das fliegende Personal werden es nicht so sehr die taktischen Gesichtspunkte der Einbindung in die Schiffsoperation als Teilsystem der Fregatte sein, als vielmehr die rein fliegerischen Anforderungen. Sie ergeben sich einerseits aus der Notwendigkeit, auf hoher See immer exakt den Standort der Fregatte - den einzigen möglichen Landeplatz - zu bestimmen und jederzeit erreichen zu können, andererseits bei Tag und Nacht und entsprechendem Seegang eine sichere Landung auf dem sich in ständiger Bewegung befindlichen Deck durchzuführen. Dabei wird es in besonderem Maße auf gute Zusammenarbeit zwischen dem Landedecksmeister und dem landenden Hubschrauberführer ankommen. Der Landedecksmeister winkt den Hubschrauberführer in der letzten Phase der Landung ein und gibt ihm das Zeichen zum absetzen in dem von ihm als günstigsten beurteilten Augenblick der Schiffsbewegung.
Das technische Personal wird sich daran gewöhnen müssen, in ständiger Bewegung unterliegenden Werkstätten oder an Deck zu arbeiten. Das alles eingebunden in eine Schiffsroutine, die sicher höhere, weil ungewohnte Anforderungen an den einzelnen stellt.
Die fliegerischen Einsätze werden von der Schiffsführung befohlen. Deren Umsetzung in Flugaufträge erfolgt durch den Hauptabschnitssleiter 500 unter Berücksichtigung der fliegerischen Vorschriften und operativen Notwendigkeiten. Dabei wird es darauf ankommen, möglichst zügig das neue Teilsystem Bordhubschrauber der Einsatzfähigkeit des Geamtsystems anzupassen. Je mehr Lernbereitschaft das Personal der Fregatte 122, das aus unterschiedlichen Bereichen kommend zu einer Besatzung zusammenfinden soll, desto schneller wird die Einsatzfähigkeit zu steigern sein. Dies gilt in besonderem Maße für das Führungspersonal.
Ein Beitrag von Fregattenkapitän Christian Bretschneider